Packungsbeilage – was steht eigentlich im Beipackzettel

Beipackzettel

„Lesen Sie die Packungsbeilage“ heißt es immer so schön. Besonders spannend ist die Lektüre oft nicht, aber sehr informativ. Denn der Beipackzettel, auch Gebrauchsinformation genannt, klärt über die Inhaltsstoffe eines Medikaments auf, über seine Wirkung, die möglichen Risiken und vor allem darüber, wie man das Arzneimittel korrekt anwendet. Der Aufbau des Beipackzettels und viele Formulierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Informationen muss ein Beipackzettel unter anderem beinhalten:

  • Bezeichnung des Arzneimittels
  • Stoff- oder Indikationsgruppe oder Wirkungsweise
  • Anwendungsgebiet(e)
  • Gegenanzeigen
  • Vorsichtsmaßnahmen / Warnhinweise / Informationen zu Schwangerschaft und Stillzeit
  • Wechselwirkung mit anderen Mitteln und sonstige Hinweise
  • Dosierungsanleitung, Art, Häufigkeit und Dauer der Anwendung
  • Nebenwirkungen
  • Hinweise und Angaben zur Lagerung und Haltbarkeit
  • Zusammensetzung

Packungsbeilage oder Gebrauchsinformation sind andere Begriffe für Beipackzettel.

Sollten Sie den Beipackzettel von einem unserer Produkte einmal verlegt oder verloren haben, finden Sie diesen auf der Detailseite unserer Produkte.

 

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